Young - Oldtimer

Wir sind neben unserer Motorsport-Affinität für den MSC Bergstadt Rüthen auch den historischen Fahrzeugen zugetan. Denn jeder hat in seiner Jugend das ein oder andere Traumauto gehabt und sich mittlerweile den Wunsch nach einem eigenen Oldtimer oder Youngtimer selbst erfüllt. Um diese Leidenschaft mit anderen Gleichgesinnten ausleben zu können, treffen wir uns in unregelmässigen Abständen, um Ausfahrten zu unternehmen oder in gemütlicher Runde einfach über Fahrzeuge und Technik zu plaudern. Bei den Ausfahrten übernimmt ein Gruppenmitglied die Ausarbeitung der Route und wir treffen uns zentral um von dort das Sauerland und die Region Hellweg unter die Räder zu nehmen. Dabei liegt das Fahrerlebnis und die Freude an der Natur an erster Stelle um Stress und Anspannung abzubauen. Die Teilnahme an externen Oldtimer-Veranstaltungen ist für uns eine weitere Gelegenheit, die historische Schiene des MSC Bergstadt Rüthen gebührend zu vertreten.

Youngtimer

Youngtimer ist eine Bezeichnung für ältere Kraftfahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen, die als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden, aber noch keine Oldtimer sind. Beide Begriffe sind Scheinanglizismen, die vergleichbaren englischen Begriffe sind „classic car“ und „modern classic“. Im deutschen Sprachgebrauch sind die Grenzen für das Alter eines Youngtimers nicht genau bestimmt. So spricht man teils auch bei einem Pkw mit einem Alter von 15 Jahren von einem Youngtimer, am gebräuchlichsten sind 20 Jahre. Nach oben hin ist die Grenze ebenfalls offen.

Oldtimer

Der Begriff Oldtimer bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Kraftfahrzeug, daneben auch eine Lokomotive oder ein Schiff, das je nach Klassifizierung eine bestimmte Altersgrenze von zum Beispiel 30 Jahren überschritten hat. Ein H-Kennzeichen gilt als gutachterlicher Ritterschlag für Fahrzeuge über 30 Jahre. Diesen verleiht die zuständige Zulassungsbehörde auf Basis eines Gutachtens mit positivem Ergebnis. So erhält ein Fahrzeug das H-Kennzeichen nur, wenn es bei einer Begutachtung nach § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als „kraftfahrzeugstechnisches Kulturgut“ anerkannt wird.

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Bist auch du im Besitz eines Young- oder Oldtimers und auf der Suche nach Gleichgesinnten zum Austausch, Schwärmen und gemeinsamen Unternehmungen? Dann bist du bei uns genau richtig. Schreib uns einfach eine Nachricht